Prüfung nach DGUV-V3

Personensicherheit in Speicheranlagen und Übergabestationen
Rechtssicherheit und Anlagensicherheit – mit unabhängigen Prüfungen von 8.2
Batteriespeicher bringen neue Anforderungen an Sicherheit und Betrieb mit sich. Ihre Übergabestationen und Schaltanlagen gelten ebenfalls als elektrische Betriebsräume, in denen Personengefährdungen durch Strom und Spannung zuverlässig ausgeschlossen werden müssen. Wiederkehrende DGUV-V3 Prüfungen sorgen dafür, dass Speicheranlagen rechtssicher, technisch einwandfrei und nachhaltig betrieben werden können.
Die DGUV-Vorschriften regeln sowohl die Anforderungen an die Sicherheitsprüfung sowie auch die Qualifikation der Prüfenden Personen. Neben der Erstprüfung nach Inbetriebnahme sind Wiederholungsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben – üblicherweise alle vier Jahre. Diese Vorgabe gilt für sämtliche elektrische Betriebsräume, in denen sich Personal aufhalten kann. In der Folge findet diese Vorschrift für Windenergieanlagen, sowie auch Photovoltaik und Speichersystemen, Anwendung.
Mit einer Prüfung nach DGUV-V3 von 8.2 erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten, sichern die Rechtssicherheit Ihrer Anlage und beugen zudem auch technischen Risiken vor.
Unsere Leistungen
- DGUV-V3 (LV) - Niederspannungsseitige Prüfung „Low Voltage“
- Abschaltbedingungen im Kurzschlussfall
- Messung der Isolationswiderständen
- Abschaltparameter von Fehlerstromschutzeinheiten (RCD/FI)
- Niederohmigkeit der PE-Verbindungen
- Erdungsmessung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- DGUV-V3 (HV) - Mittel- und hochspannungsseitige Prüfung „High Voltage“
- Überprüfung des Schutzrelais der Schaltanlage
- Teilentladungsmessung an der Schaltanlage
- Niederohmigkeit der PE-Verbindungen / Blitzschutzmessung
- Sicht- und Funktionsprüfung (Schaltanlage, Schutzrelais, Messwandler, Transformator)
- Prüfung der Dokumentation voran gegangener DGUV-V3 Prüfungen
- Dokumentation aller Ergebnisse in aussagekräftigen Berichten – nachvollziehbar und vollständig

Ihr Nutzen
- Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und Betreiberpflichten
- Erhöhte Sicherheit für Personen, Betrieb und Investition
- Frühzeitiges Erkennen potenzieller Mängel und Risiken
- Rechtssichere Nachweise für Behörden, Versicherungen und Investor*innen
Warum DGUV-Prüfung mit 8.2?
- Jahrzehntelange Erfahrung mit elektrischen Prüfungen im Bereich erneuerbare Energien
- Herstellerunabhängige und objektive Prüfungen
- Qualifizierte Sachverständige nach DGUV-Vorgaben
- Hohe Akzeptanz unserer Prüfberichte bei Behörden, Versicherungen und Banken
- Praxisnahe Umsetzung – mit klarer Dokumentation statt reiner Formalerfüllung
Mit einer DGUV-Sicherheitsprüfung von 8.2 erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern stellen auch die sichere und wirtschaftliche Nutzung Ihrer Windenergieanlage langfristig sicher.
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